FAQ - Tabletausleihe

1. Wer ist berechtigt ein Tablet auszuleihen?

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Trägerschaft des Landkreises Mayen-Koblenz besuchen, berechtigt, an der Tabletausleihe teilzunehmen.

2. Warum wurde diese Maßnahme eingeführt?

Die anhaltenden Krisensituationen und zeitweise Schulschließungen haben den Digitalisierungsprozess im Bildungsbereich stark beschleunigt. Besonders während des Homeschoolings wurde deutlich, dass digitale Endgeräte ein wichtiger Bestandteil für den täglichen Schulbetrieb sind.

3. Wie kann ich ein Tablet für mein Kind ausleihen?
4. Wie lange kann das Tablet genutzt werden?

In der Regel verbleibt das Gerät für bis zu vier Jahre bei den Schülerinnen und Schülern.

Der Leihvertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, sofern das Gerät nicht aufgrund von Kündigung, Schulwechsel, endgültigem Schulabgang oder eines Schadens zurückgegeben wird.

5. Wer ist Eigentümer des Tablets?

Eigentümer der Geräte bleibt stets der Schulträger (Landkreis Mayen-Koblenz)

6. Kann man nach der Anmeldung vom Vertrag zurücktreten?

Ja. Es besteht ein Widerrufsrecht von zwei Wochen nach Erhalt der ersten Bestätigungs-E-Mail über den Eingang der Bestellung inklusive Widerrufsbelehrung.

7. Welche Geräte und welches Zubehör werden ausgegeben?

Derzeit werden Apple iPads der 9. Generation (WiFi-Version) ausgegeben.


Zum Lieferumfang gehören:

  • das iPad in der Originalverpackung

  • ein Netzteil

  • ein Ladekabel

Die Originalverpackung muss unbedingt aufbewahrt werden.

8. Sind die Geräte versichert?

Nein. Der Schulträger schließt keine Versicherung für die Geräte ab.

Eltern oder Sorgeberechtigte können jedoch freiwillig eine private Versicherung bei einem entsprechenden Anbieter abschließen.

9. Was passiert bei einem Defekt des Gerätes?

Bei einem Garantie- oder Schadensfall (auch bei Verlust) muss die Schadenshotline des Vertragspartners Bechtle kontaktiert werden.


Kontakt:

E-Mail: schaden.mainz@bechtle.com
Hotline: 06131 / 277570-44
Erreichbarkeit: Montag – Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr


Folgende Angaben werden benötigt:


Geräteinformationen

  • Barcodenummer der Kreisverwaltung (Aufkleber auf dem Tablet oder Karton)

  • Seriennummer des Gerätes

Schadensbeschreibung

  • kurze Beschreibung des Defekts

  • ggf. Fotos per E-Mail

Nutzerangaben

  • Name der Schülerin / des Schülers

  • Schule

  • Klasse

Zeitpunkt des Schadens


Anschließend muss das Tablet im Schulsekretariat abgegeben werden.

10. Was ist bei Diebstahl des Gerätes zu tun?

Bei Diebstahl muss umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden.

Die Anzeige ist anschließend unaufgefordert per Mail an die Schulabteilung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zu senden.


E-Mail: tabletausleihe@kvmyk.de

11. Dürfen Schülerinnen und Schüler auch private Geräte nutzen?

Nach Genehmigung durch die Schule dürfen auch private Geräte mitgebracht werden.


Dabei gilt:

  • Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung

  • der Schulträger übernimmt keine Haftung

  • private Geräte werden nicht über das MDM verwaltet

  • es gibt keinen technischen Support

  • aus Sicherheits- und Datenschutzgründen ist keine Einbindung ins Schulnetz möglich

12. Darf das Tablet auch privat genutzt werden?

Ja. Der Einsatz digitaler Medien soll auch die digitale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Nach Freigabe durch die Schulleitung kann eine private Apple-ID genutzt werden, um zusätzliche Apps zu installieren.
Die zentrale Verwaltung über das MDM-System bleibt jedoch bestehen.

13. Kann das Tablet mit einer privaten Apple-ID genutzt werden?

Nach Freigabe durch die Schulleitung kann eine private Apple-ID genutzt werden.

Eine Apple-ID darf grundsätzlich erst ab 16 Jahren eigenständig erstellt werden.

Für jüngere Schülerinnen und Schüler kann über den Apple-Account der Eltern ein Kinderaccount eingerichtet werden.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung:

https://www.kvmyk.de/themen/schule-bildung/digitale-schule/#accordion-1-3

14. Wie wird die Kindersicherung gewährleistet?

Auf den Geräten sind bereits einige Schutzmechanismen aktiviert:

  • Filter für nicht jugendfreie Inhalte

  • Apple-eigener Content-Filter

Nähere Information zur Kindersicherung bei Apple finden Sie hier: https://support.apple.com/de-de/HT201304


Zusätzlich können Eltern Kindersicherungen über den heimischen Router einrichten (z. B. FritzBox oder Speedport).

15. Warum wurde die Bildschirmzeit-Funktion deaktiviert?

Die Bildschirmzeit-Funktion wurde deaktiviert, da sie missbräuchlich verwendet werden könnte.
Beispielsweise könnten Systemfunktionen so eingeschränkt werden, dass das Tablet für längere Zeit nicht mehr nutzbar ist.


Um die schulische Nutzbarkeit jederzeit sicherzustellen, wurde diese Funktion derzeit deaktiviert.

16. Was ist ein MDM-System?

Ein Mobile Device Management (MDM) ist eine Software zur zentralen Verwaltung mobiler Geräte.


Damit können beispielsweise:

  • Apps für den Unterricht installiert werden

  • Geräte verwaltet oder gesperrt werden

  • bei Verlust eine Ortung erfolgen

Eine Ortung erfolgt nur bei Verlustmeldung und in Abstimmung mit Schule sowie Eltern.

17. Werden Schulbücher durch Tablets ersetzt?

Aktuell werden gedruckte Schulbücher nicht durch digitale Schulbücher ersetzt. Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung ist jedoch davon auszugehen, dass digitale Versionen künftig häufiger im Unterricht genutzt werden. Viele Schulbuchverlage stellen bereits heute zusätzlich zum gedruckten Buch digitale Ausgaben bereit. Ob und wie Schulbücher im Unterricht eingesetzt werden, hängt vom jeweiligen Fach ab und wird von der Schule festgelegt.

18. Wo wird das Tablet aufgeladen?

Die Geräte sollen zu Hause aufgeladen werden.

Das Aufladen während des Unterrichts kann zu Störungen führen und ist daher nicht vorgesehen.

19. Sind die technischen Voraussetzungen an den Schulen ausreichend?

Die Schulen im Landkreis werden kontinuierlich ausgebaut:

  • bessere Breitbandanbindungen

  • Ausbau von Glasfaser

  • Ausbau der WLAN-Infrastruktur

Diese Maßnahmen werden unter anderem über den DigitalPakt Schule gefördert.

20. Warum werden die Tablets nicht vollständig aus dem DigitalPakt finanziert?

Die Mittel aus dem Digitalpakt sind hauptsächlich für:

  • WLAN-Infrastruktur

  • Netzwerke

  • Präsentationstechnik in Klassenräumen

vorgesehen.


Für Endgeräte wie Tablets steht nur ein begrenzter Anteil der Fördermittel zur Verfügung.

21. Gibt es die Möglichkeit Microsoft O365 zu nutzen?

Der Landkreis stellt allen Schülerinnen und Schülern Office-365-Lizenzen (A3/A5 Student Use Benefit) zur Verfügung.

Die Zugangsdaten werden über die jeweilige Schule ausgegeben.

22. Warum wurden Apple iPads ausgewählt?

Viele Schulen im Landkreis arbeiten bereits seit mehreren Jahren mit iPads.


Vorteile sind:

  • hohe Stabilität

  • gute Einsatzmöglichkeiten im Unterricht

  • beste Administrierungs- und Supportbedingungen für

    große Gerätezahlen.

23. Was bedeutet „kostenlose Ausleihe aller vorhandenen iPads“?

Der Kreisausschuss hat beschlossen, dass alle aktuell vorhandenen iPads ab dem Schuljahr 2025/2026 kostenlos ausgeliehen werden.


Dies gilt sowohl für:

  • bereits ausgegebene Geräte

  • noch nicht vergebene Geräte im Bestand.

24. Betrifft der neue Beschluss auch bestehende Verträge mit Gebühren?

Ja. Ab dem Schuljahr 2025/2026 fallen auch bei bestehenden Verträgen keine weiteren Nutzungsgebühren mehr an.

25. Werden bereits gezahlte Nutzungsgebühren erstattet?

Nein. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet, da sie die bisherige Nutzungszeit abdecken.

26. Werden zukünftig angeschaffte iPads ebenfalls kostenlos sein?

Die kostenlose Ausleihe gilt nur für aktuell vorhandene Geräte.

Zukünftig neu angeschaffte Geräte können wieder gegen eine Nutzungsgebühr ausgeliehen werden.

27. Wer erhält ein kostenloses iPad?

Alle Schülerinnen und Schüler mit einem schulischem Bedarf.


Priorität haben:

  • Tabletklassen

  • Pilotschulen mit digitalem Schulbuchkonzept.

28. Muss man ein Gerät bestellen?

Ja. Eltern müssen das Gerät über das Online-Portal bestellen.

Wenn bereits ein Gerät ausgeliehen wurde, ist keine erneute Bestellung notwendig.

29. Rückgabe des Tablets

Nach vier Jahren muss das Gerät zurückgegeben werden.


Dafür muss die Rückgabe über das Online-Portal beantragt werden.

Anschließend erhalten Sie den Rückgabeschein per Mail.


Das Gerät muss zusammen mit dem Lädegerät und der Originalverpackung in der Schule abgegeben werden.


Anschließend erhalten Sie eine Rücknahmebestätigung per E-Mail.

30. Was passiert bei einem Schulwechsel/Schulabgang?

Bei einem Schulwechsel innerhalb des Landkreises kann die Gerätemitnahme über das Online-Portal beantragt werden.


Bei einem Welchsel außerhalb des Landkreises oder bei Schulabgang muss das Gerät zurückgegeben werden.

31. Was passiert bei Verlust oder Beschädigung?

Bei normalen Gebrauchsspuren wird kein Schadenersatz verlangt.


Wird das iPad nebst Zubehör beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben, muss der entstandene Schaden ersetzt werden.

32. Wo kann ich sehen, ob in meiner Schulbuchliste digitale Schulbücher enthalten sind?

Im Elternportal der Schulbuchausleihe.

33. Wo werden digitale Schulbücher genutzt?

Im Digitalen Bücherregal – einer Webanwendung für digitale Lernmittel.

34. Anmeldung im Digitalen Bücherregal

  1. Aufrufen:
    www.bildungsportal.rlp.de/login

  2. Mit den persönlichen Zugangsdaten anmelden.

  3. Die Kachel „Digitales Bücherregal“ auswählen.

  4. Beim ersten Login:

    • Freischaltcode aus der Schulbuchausleihe eingeben 

    • Geburtsdatum eingeben

Die digitalen Lernmittel werden spätestens nach zwei Tagen angezeigt.

35. Was tun bei Problemen mit dem Digitalen Bücherregal?

In diesem Fall sollte die unterrichtende Lehrkraft informiert werden, zum Beispiel wenn:


  • Zugangsdaten fehlen

  • der Freischaltcode fehlt

  • die Anmeldung nicht funktioniert

  • Lernmittel fehlen oder falsch angezeigt werden.

36. Ansprechpartner Tabletausleihe

Bei Fragen zur Tabletausleihe können Sie sich gern direkt per Mail an uns wenden:


tabletausleihe@kvmyk.de 

Anleitungen