FAQ - Tabletausleihe

Anleitungen:

https://www.kvmyk.de/themen/schule-bildung/digitale-schule/#accordion-1-3

Elterninformationen:

https://www.kvmyk.de/themen/schule-bildung/digitale-schule/2023-07-12-elterninfomation-jugendschutz.pdf?cid=9oj









Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Tabletausleihe


1. Wer ist berechtigt ein Tablet auszuleihen?

Grundsätzlich ist jede Schülerin und jeder Schüler (SuS), die eine Schule in Trägerschaft des
Landkreises Mayen-Koblenz besuchen, berechtigt, an der Tabletausleihe teilzunehmen.

2. Gibt es einen besonderen Grund für diese Maßnahme?

Die anhaltende Krisensituation und die damit verbundenen Schulschließungen haben den
Digitalisierungsprozess beschleunigt. Insbesondere die Home-Schooling Situation hat
aufgezeigt, dass ein digitales Endgerät ein wichtiger Bestandteil für den täglichen
Schulbetrieb ist.

3. Wie kann ich ein Tablet für mein Kind ausleihen?

Das Tablet kann eine berechtigte Person über folgendes Online-Portal beantragen:
www.Tabletausleihe.kvmyk.de
Hier sind verschiedene persönliche Angaben zu machen. Dort sind zudem die
Teilnahmebedingungen und ein Vertrag zur Ausleihe sowie ein Antrag für ein SEPA-
Lastschriftmandat hinterlegt.
Die Ausgabe des Tablets ist zeitgleich mit der Ausgabe der Schulbücher im Rahmen der
Schulbuchausleihe vorgesehen. Diese erfolgt nach den Sommerferien (September/Oktober)
in den jeweiligen Schulen.

4. Wie lange verbleibt das Gerät im Besitz der Schülerinnen und Schüler?

In der Regel 4 Jahre; bei Schulwechsel oder Abgang sind die Geräte vorzeitig zurückzugeben.
Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag wird jedoch automatisch verlängert, sollte
das Gerät nicht aufgrund von Kündigung, Schulwechsel, dem endgültigen Abgang von der
Schule oder einem Schaden am Gerät zurückgegeben werden.

5. Wer ist Eigentümer des Tablets und geht es nach der Laufzeit von 4 Jahren in das Eigentum des Ausleihers über?

 

Eigentümer der Geräte ist immer der Schulträger. Wir gehen aktuell von einer Nutzungszeit

von vier Jahren für die einzelnen Geräte aus.

Grundsätzlich ist es vorgesehen, dass das Tablet nach 4 Jahren, spätestens aber mit

einem Schulwechsel wieder an den Schulträger zurückgegeben wird. Wir können den Schülerinnen und Schülern anbieten, nach vier Jahren die ausgeliehenen Geräte zu behalten, wenn bis dahin die Nutzungsentgelte bezahlt wurden.

Bei Verlassen der Schule innerhalb des Ausleihzeitraumes sind die Geräte grundsätzliche ebenfalls bei der ausgebenden Schule zurückzugeben. Hier bieten wir an, dass Schülerinnen und Schüler die Geräte behalten können, wenn die noch ausstehenden Nutzungsentgelte in einem Betrag beglichen werden. Für den Fall bitten wir aktuell noch um vorherige Kontaktaufnahme mit unserem Team der Tabletausleihe.


6. Muss ich für meinen Sohn/meine Tochter unbedingt ein Tablet für 96,00€ pro Schuljahr
leihen?

Die Ausleihe eines Tablets für 96,00€ für ein Schuljahr ist ein Angebot des Schulträgers, um
die Digitalisierung an den Schulen zu unterstützen und zu fördern. Den Eltern und
Personensorgeberechtigten ist es selbstverständlich freigestellt, dieses Angebot für ihre
Kinder zu nutzen.
Über den Einsatz der digitalen Medien im Unterricht entscheiden die jeweiligen Schulen im
Rahmen der Unterrichtsausrichtung. Die Leihgebühr beinhaltet neben den Kosten des Geräts
insbesondere auch den Service und die Wartung des Gerätes durch die Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz für den Ausleihzeitraum. Weiterhin fallen bei den Ausleih-Tablets keine
weiteren Kosten für schulische Apps an.
Für Eltern, die an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen und damit von der
Zuzahlung befreit sind, entfällt die Nutzungsgebühr für die Tablets. Auch für diesen
Personenkreis ist es, anders als bei der Schulbuchausleihe, erforderlich, sich auf unserer
Homepage anzumelden.

7. Wie wird die Ausleihgebühr gezahlt?

Die Ausleihgebühr i.H.v. jährlich 96,00 Euro (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer – derzeit
19%) wird grundsätzlich in zwei Raten (erst 40,00 Euro, dann 56,00 Euro) von dem
angegebenen Konto abgebucht und ist ab dem Zeitpunkt der Ausgabe fällig.

8. Besteht nach der Anmeldung im Online-Portal eine Rücktrittsmöglichkeit?

Es besteht ein Rücktrittsrecht bis zu zwei Wochen nach der Übersendung der 1. Email mit
dem Inhalt darüber, dass wir die Bestellung erhalten haben und der Widerrufsbelehrung.

9. Welches Tablet und welches Zubehör sind mit inbegriffen?

Es handelt sich aktuell um ein Apple iPad WiFi.
Die Apple iPads werden in der Originalverpackung zusammen mit einem
Netzstecker und einem Ladekabel ausgegeben. Wir bitten Sie, die Originalverpackung
aufzuheben.

10. Sind die Geräte versichert?

Nein. Die Geräte werden seitens des Schulträgers nicht versichert. Diverse Anbieter bieten
jedoch eine entsprechende Versicherung an. Der individuelle Abschluss einer Versicherung
steht den Eltern/Personensorgeberechtigten frei.

11. Was passiert, wenn das Gerät defekt ist?

Sollte ein Garantie- oder Schadensfall eintreten (auch bei Verlust), steht Ihnen die
Schadenshotline (montags – freitags von 08:00 – 16:00 Uhr) unseres Vertragspartners, die Fa.
Bechtle, per Mail oder telefonisch zur Verfügung. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
E-Mail-Adresse: schaden.mainz@bechtle.com
Hotline: 06131/277570-44
Folgende Angaben werden benötigt (Bitte bereithalten):
1) Welches Gerät ist defekt?
 - Barcodenummer der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
(Die Nummer befindet sich auf dem Aufkleber auf der Rückseite des Tablets
bzw. auf der Rückseite des Kartons und ist im Leihvertrag angegeben)
 - Seriennummer (Geräteseriennummer)
(Die Nummer ist auf der Rückseite der Verpackung des Tablets aufgeklebt
und im Leihvertrag angegeben)
2) Was ist defekt? (kurze Schadensbeschreibung), ggf. aussagekräftige Fotos per Mail
zusenden
3) Wer nutzt das Gerät?
 - Name des Schülers/der Schülerin
 - Name der Schule
 - Klasse
4) Wann ist der Schaden eingetreten?
Was ist danach zu tun?

Bitte das Tablet direkt in der Schule im Sekretariat abgeben.


12. Was passiert bei einem Diebstahl des Gerätes?

Bei Diebstahl des iPads ist umgehend Strafanzeige zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist
unaufgefordert der Schulabteilung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9,
56068 Koblenz per Mail an Tabletausleihe@kvmyk.de zu übermitteln.

13. Kann mein Sohn/meine Tochter auch ein privates Endgerät benutzen?

Nach der Genehmigung der Schule können Schülerinnen und Schüler ihre Geräte mit in die Schule bringen. Sie sind für die Geräte allerdings komplett selbst verantwortlich. Der Schulträger übernimmt keine Verantwortung für die Nutzung privater Geräte in den Schulen. Die Tablets können zudem nicht über das MDM verwaltet werden. Eine Hotline steht für diese Geräte nicht zur Verfügung. Eine Einbindung der Geräte in das schulische Netz inkl. Internetzugang ist aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht erlaubt. 

14. Darf mein Sohn/meine Tochter das Tablet auch privat nutzen?

Durch den Einsatz digitaler Medien soll auch die Digitalkompetenz der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden. Insofern ist auch der private Einsatz der Geräte möglich. Das Eintragen einer privaten Apple-ID ist nach Freigabe der jeweiligen Schulleitung möglich, daher lassen sich ggfs. nicht schulische Apps installieren. Die Verwaltung der Geräte über ein MDM System bleibt uneingeschränkt.


15. Kann das Tablet mit einer privaten Apple-ID genutzt werden?


Die jeweilige Schulleitung gibt die Nutzung der privaten Apple-ID frei. Bitte beachten Sie, dass nur Personen ab 16 Jahren eine Apple-ID anlegen dürfen! Unter 16jährige kann ein Kinderaccount über den Apple Account der Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt werden.

Nähere Information dazu finden Sie im Schreiben Jugendschutzmaßnahmen auf der

Homepage der Kreisverwaltung:


https://www.kvmyk.de/themen/schule-bildung/digitale-schule/#accordion-1-3

 

16. Wie wird ein umfassende Kindersicherung auf dem Tablet zuhause gewährleistet?


Grundsätzlich ist auf allen Geräten konfiguriert, dass nur nicht zensierte Inhalte in AppleFilme und AppleMusik genutzt werden können. Zusätzlich ist auf den Geräten der herstellereigene Content Filter (Inhaltsfilter) aktiviert, welcher von Apple aktualisiert und verwaltet wird.

Nähere Information zur Kindersicherung finden Sie hier: class="MsoHyperlink">https://support.apple.com/de-de/HT201304

Die Bildschirmzeit-Funktion von Apple wurde deaktiviert. Je nach Routerhersteller können unterschiedliche Schutzmaßnahmen von den Personensorgeberechtigten bzw. dem Betreiber des Heimnetzwerkes eingestellt werden. Hier Videoanleitungen zu den gängigsten Routern auf dem Markt:


Speedport 1 bis 3 (Video): https://www.youtube.com/watch?v=iZbX9iOR2Hk  

Speedport 4 (Video): https://www.youtube.com/watch?v=tNyZy_3CU68  

FritzBox (Video): https://www.youtube.com/watch?v=zWaNZvlwBAs


17. Warum wurde die Bildschirmzeit-Funktion auf dem Tablet deaktiviert?


Die Deaktivierung der Bildschirmzeit-Funktion wird durch die KVMYK und ihrer Dienstleister vorgesehen. Es kann bei Nutzung der Funktion leider passieren, dass diese zweckentfremdet wird, was eine Nicht-Nutzbarkeit des iPads zur Folge haben kann. Beispielsweise könnten für elementare Bestandteile des Systems Beschränkungen von einer Minute eingestellt werden. In der Folge wäre das Tablet ggf. für den Rest des Tages gesperrt. Um diese Fälle möglichst zu verhindern, verzichten wir deshalb derzeit noch auf die Funktion. Wir behalten die Situation aber im Blick und werden dies zu gegebenem Zeitpunkt neu bewerten. Bis dahin gilt es die Nicht-Nutzbarkeit der Geräte möglichst zu verhindern. Die schulische Nutzbarkeit steht für uns als Priorität an erster Stelle und soll stets gewährleistet werden.


18. Was ist ein MDM-System und entspricht dies durch die Ortungsfunktion den

Datenschutzbestimmungen?

Ein Mobile Device Management (MDM) ist eine zentrale Verwaltungssoftware von mobilen
Geräten, welche wir und auch andere Schulträger für die Verwaltung der Geräte einsetzen.
Hierüber werden beispielsweise für den Unterricht wichtige Apps auf das Gerät aufgespielt.
Die Verwaltung der Geräte obliegt ausschließlich der Kreisverwaltung und beauftragten
Unternehmen in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen. Wie bei allen IP-basierten
Geräten, kann über das MDM auch der Standort ermittelt werden. Eine Ortung eines Gerätes
ist aber nur dann möglich, wenn eine entsprechende Verlustmeldung durch die Schule bei
uns eingeht. In einem solchen Fall wird das Gerät gesperrt und ist somit für den Anwender
nicht mehr nutzbar. Auf dem Gerät ist die Sperrung dann kenntlich gemacht und der
Anwender sieht, dass die Ortungsfunktion aktiviert wurde. Das Gerät bleibt solange gesperrt,
bis es durch die Kreisverwaltung wieder freigeschaltet wird. Eine Ortung erfolgt nur in
Abstimmung mit der jeweiligen Schule bzw. der Schülerin/dem Schüler oder deren
Erziehungsberechtigten.

19. Werden die Schulbücher durch die Einführung dieser Digitalisierungsstrategie ersetzt?

Aktuell ist dies nicht der Fall. Schule und Verwaltung gehen jedoch davon aus, dass im
angestoßenen Digitalisierungsprozess auch zukünftig vermehrt Schulbücher digital genutzt
werden. Aktuell bieten die Schulbuchverlage bereits zusätzlich zum gedruckten Schulbuch
digitale Versionen an. Die Einsatzmöglichkeit von Schulbüchern variiert fächerspezifisch und
ist durch die Schule zu bewerten und für den Unterricht freizugeben.

20. Wo wird der Akku des Tablets aufgeladen?


Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, ein betriebsbereites Tablet mit in den
Unterricht zu bringen. Dies setzt voraus, dass der Akku des Tablets in aller Regel auch zu
Hause aufgeladen werden sollte. Das Aufladen im Schulbetrieb führt zu Störungen im
Unterricht und möglicherweise kann das Tablet während dem Unterricht auch nicht genutzt
werden.

21. Sind die IT-Infrastrukturen (WLAN, Breitbandanbindung) an den Schulen ausreichend?

Diverse Förderprogramme haben in den vergangenen Jahren zur Verbesserung der
Breitbandanbindung der Schulen beigetragen. Auch in den kommenden Jahren wird es hier
zu weiteren Verbesserungen insbesondere in Hinblick auf eine Glasfaseranbindung in die
einzelnen Gebäude und Klassenräume kommen. Die Verwaltung überprüft aktuell
kontinuierlich die Breitbandanbindung an den einzelnen Schulstandorten und beauftragt die
zurzeit bestmöglich zur Verfügung stehende Bandbreite. Die notwendige WLAN-Infrastruktur
wird in allen Schulen in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz über Fördermittel aus dem
„DigitalPakt Schule“ umgesetzt, sodass entsprechend ausgebaute WLAN Netze zum Einsatz
der digitalen Endgeräte zur Verfügung stehen.

22. Warum werden die Tablets nicht aus den Mitteln des Digitalpaktes bezahlt?

Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ ist grundsätzlich für die Schaffung und
Erweiterung von digitalen Infrastrukturen an den Schulen vorgesehen. Die Mittel aus dem
Digitalpakt werden an den Schulen für die WLAN-Infrastruktur und die entsprechenden
Präsentationsmedien in den Unterrichtsräumen benötigt. Für die digitalen Endgeräte wie
Tablets oder Laptops steht nur ein geringer Anteil der Förderung zur Verfügung. Aus
zusätzlichen Mitteln des „Sofortausstattungsprogramm“ wurden bereits Tablets gekauft und
standen während des „Homeschoolings“ den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die
in ihrem Haushalt keine geeigneten Geräte zur Verfügung hatten.
Diese mit Bundes- und Landesmitteln beschafften Tablets werden zukünftig für die
Schülerinnen und Schüler unentgeltlich zur Verfügung stehen, die bereits eine Bewilligung
einer unentgeltlichen Teilnahme an der Schulbuchausleihe vorweisen können.

23. Aus welchem Grund werden Apple iPads und keine anderen Arbeitsgeräte beschafft?


Viele Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mayen-Koblenz sind bereits „Medienkompetenzschulen“ und arbeiten seit einigen Jahren mit iPads. Die Erfahrungen mit diesen Geräten sind durchweg positiv hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten und der Stabilität der Geräte. Bei den Apple-Geräten bestehen aktuell die besten Administrierungs- und Supportbedingungen für große Gerätezahlen.