FAQ - Tabletausleihe

Übersetzte Anleitungen

Englisch

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Ukrainisch

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Persisch

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FAQ zur kostenlosen iPad-Ausleihe (ab Schuljahr 2025/26)


1. Wer ist berechtigt ein Tablet auszuleihen?
Grundsätzlich ist jede Schülerin und jeder Schüler (SuS), die eine Schule in
Trägerschaft des Landkreises Mayen-Koblenz besuchen, berechtigt, an der
Tabletausleihe teilzunehmen.

2. Gibt es einen besonderen Grund für diese Maßnahme?
Die anhaltende Krisensituation und die damit verbundenen Schulschließungen
haben den
Digitalisierungsprozess beschleunigt. Insbesondere die Home-Schölling
Situation hat aufgezeigt, dass ein digitales Endgerät ein wichtiger Bestandteil
für den täglichen Schulbetrieb ist.

3. Wie kann ich ein Tablet für mein Kind ausleihen?
Das Tablet kann eine berechtigte Person über folgendes Online-Portal
beantragen:
www.Tabletausleihe.kvmyk.de

4. Wie lange verbleibt das Gerät im Besitz der Schülerinnen und Schüler?
In der Regel 4 Jahre; bei Schulwechsel oder Abgang sind die Geräte vorzeitig
zurückzugeben.
Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag wird jedoch automatisch
verlängert, sollte das Gerät nicht aufgrund von Kündigung, Schulwechsel, dem
endgültigen Abgang von der
Schule oder einem Schaden am Gerät zurückgegeben werden.

5. Wer ist Eigentümer des Tablets und geht es nach der Laufzeit von 4
Jahren in das Eigentum des Ausleihers über?
Eigentümer der Geräte ist immer der Schulträger. Wir gehen aktuell von einer
Nutzungszeit von mindestens vier Jahren für die einzelnen Geräte aus.

6. Besteht nach der Anmeldung im Online-Portal eine
Rücktrittsmöglichkeit?
Es besteht ein Rücktrittsrecht bis zu zwei Wochen nach der Übersendung der
1. E-Mail mit dem Inhalt darüber, dass wir die Bestellung erhalten haben und
der Widerrufsbelehrung.

7. Welches Tablet und welches Zubehör sind mit inbegriffen?
Es handelt sich aktuell um ein Apple iPad WiFi.
Die Apple iPads werden in der Originalverpackung zusammen mit einem
Netzstecker und einem Ladekabel ausgegeben. Wir bitten Sie, die
Originalverpackung aufzuheben.

8. Sind die Geräte versichert?
Nein. Die Geräte werden seitens des Schulträgers nicht versichert. Diverse
Anbieter bieten
jedoch eine entsprechende Versicherung an. Der individuelle Abschluss einer
Versicherung steht den Eltern/Personensorgeberechtigten frei.

9. Was passiert, wenn das Gerät defekt ist?
Sollte ein Garantie- oder Schadensfall eintreten (auch bei Verlust), steht Ihnen
die
Schadenshotline (montags – freitags von 08:00 – 16:00 Uhr) unseres
Vertragspartners, die Fa. Bechtle, per Mail oder telefonisch zur Verfügung. Die
Kontaktdaten lauten wie folgt:
E-Mail-Adresse: schaden.mainz@bechtle.com
Hotline: 06131/277570-44
Folgende Angaben werden benötigt (Bitte bereithalten):
1) Welches Gerät ist defekt?
- Barcodenummer der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
(Die Nummer befindet sich auf dem Aufkleber auf der Rückseite des Tablets
bzw. auf der Rückseite des Kartons und ist im Leihvertrag angegeben)
- Seriennummer (Geräteseriennummer)
(Die Nummer ist auf der Rückseite der Verpackung des Tablets aufgeklebt
und im Leihvertrag angegeben)
2) Was ist defekt? (kurze Schadensbeschreibung), ggf. aussagekräftige Fotos
per Mail
zusenden
3) Wer nutzt das Gerät?
- Name des Schülers/der Schülerin
- Name der Schule
- Klasse
4) Wann ist der Schaden eingetreten?
Was ist danach zu tun?
Bitte das Tablet direkt in der Schule im Sekretariat abgeben.

10. Was passiert bei einem Diebstahl des Gerätes?
Bei Diebstahl des iPads ist umgehend Strafanzeige zu erstatten. Die
polizeiliche Anzeige ist unaufgefordert der Schulabteilung der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz per Mail an
Tabletausleihe@kvmyk.de zu übermitteln.

11. Kann mein Sohn/meine Tochter auch ein privates Endgerät benutzen?
Nach der Genehmigung der Schule können Schülerinnen und Schüler ihre
Geräte mit in die Schule bringen. Sie sind für die Geräte allerdings komplett
selbst verantwortlich. Der Schulträger übernimmt keine Verantwortung für die
Nutzung privater Geräte in den Schulen. Die Tablets können zudem nicht über
das MDM verwaltet werden. Eine Hotline steht für diese Geräte nicht zur
Verfügung. Eine Einbindung der Geräte in das schulische Netz inkl.
Internetzugang ist aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht erlaubt.

12. Darf mein Sohn/meine Tochter das Tablet auch privat nutzen?
Durch den Einsatz digitaler Medien soll auch die Digitalkompetenz der
Schülerinnen und Schüler gesteigert werden. Insofern ist auch der private
Einsatz der Geräte möglich. Das Eintragen einer privaten Apple-ID ist nach
Freigabe der jeweiligen Schulleitung möglich, daher lassen sich ggfs. nicht
schulische Apps installieren. Die Verwaltung der Geräte über ein MDM System
bleibt uneingeschränkt.

13. Kann das Tablet mit einer privaten Apple-ID genutzt werden?
Die jeweilige Schulleitung gibt die Nutzung der privaten Apple-ID frei. Bitte
beachten Sie, dass nur Personen ab 16 Jahren eine Apple-ID anlegen dürfen!
Unter 16jährige kann ein Kinderaccount über den Apple Account der
Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt werden.
Nähere Information dazu finden Sie im Schreiben Jugendschutzmaßnahmen
auf der
Homepage der Kreisverwaltung:
https://www.kvmyk.de/themen/schule-bildung/digitale-schule/#accordion-1-3

14. Wie wird ein umfassende Kindersicherung auf dem Tablet zuhause
gewährleistet?
Grundsätzlich ist auf allen Geräten konfiguriert, dass nur nicht zensierte
Inhalte in Apple Filme und Apple Musik genutzt werden können. Zusätzlich ist
auf den Geräten der herstellereigene Content Filter (Inhaltsfilter) aktiviert,
welcher von Apple aktualisiert und verwaltet wird.
Nähere Information zur Kindersicherung finden Sie
hier: https://support.apple.com/de-de/HT201304
Die Bildschirmzeit-Funktion von Apple wurde deaktiviert. Je nach Router
Hersteller können unterschiedliche Schutzmaßnahmen von den
Personensorgeberechtigten bzw. dem Betreiber des Heimnetzwerkes
eingestellt werden. Hier Videoanleitungen zu den gängigsten Routern auf dem
Markt:
Speed Port 1 bis 3 (Video): https://www.youtube.com/watch?v=iZbX9iOR2Hk
Speed port 4 (Video): https://www.youtube.com/watch?v=tNyZy_3CU68
Fritz Box (Video): https://www.youtube.com/watch?v=zWaNZvlwBAs

15. Warum wurde die Bildschirmzeit-Funktion auf dem Tablet deaktiviert?
Die Deaktivierung der Bildschirmzeit-Funktion wird durch die KVMYK und ihrer
Dienstleister vorgesehen. Es kann bei Nutzung der Funktion leider passieren,
dass diese zweckentfremdet wird, was eine Nicht-Nutzbarkeit des iPads zur
Folge haben kann. Beispielsweise könnten für elementare Bestandteile des
Systems Beschränkungen von einer Minute eingestellt werden. In der Folge
wäre das Tablet ggf. für den Rest des Tages gesperrt. Um diese Fälle möglichst
zu verhindern, verzichten wir deshalb derzeit noch auf die Funktion. Wir
behalten die Situation aber im Blick und werden dies zu gegebenem Zeitpunkt
neu bewerten. Bis dahin gilt es die Nicht-Nutzbarkeit der Geräte möglichst zu
verhindern. Die schulische Nutzbarkeit steht für uns als Priorität an erster Stelle
und soll stets gewährleistet werden.

16. Was ist ein MDM-System und entspricht dies durch die
Ortungsfunktion den
Datenschutzbestimmungen?
Ein Mobile Device Management (MDM) ist eine zentrale Verwaltungssoftware
von mobilen Geräten, welche wir und auch andere Schulträger für die
Verwaltung der Geräte einsetzen.
Hierüber werden beispielsweise für den Unterricht wichtige Apps auf das Gerät
aufgespielt. Die Verwaltung der Geräte obliegt ausschließlich der
Kreisverwaltung und beauftragten
Unternehmen in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen. Wie bei allen
IP-basierten Geräten, kann über das MDM auch der Standort ermittelt werden.
Eine Ortung eines Gerätes
ist aber nur dann möglich, wenn eine entsprechende Verlustmeldung durch die
Schule bei uns eingeht. In einem solchen Fall wird das Gerät gesperrt und ist
somit für den Anwender nicht mehr nutzbar. Auf dem Gerät ist die Sperrung
dann kenntlich gemacht und der Anwender sieht, dass die Ortungsfunktion
aktiviert wurde. Das Gerät bleibt solange gesperrt, bis es durch die
Kreisverwaltung wieder freigeschaltet wird. Eine Ortung erfolgt nur in
Abstimmung mit der jeweiligen Schule bzw. der Schülerin/dem Schüler oder
deren
Erziehungsberechtigten.

17. Werden die Schulbücher durch die Einführung dieser
Digitalisierungsstrategie ersetzt?
Aktuell ist dies nicht der Fall. Schule und Verwaltung gehen jedoch davon aus,
dass im angestoßenen Digitalisierungsprozess auch zukünftig vermehrt
Schulbücher digital genutzt werden. Aktuell bieten die Schulbuchverlage
bereits zusätzlich zum gedruckten Schulbuch digitale Versionen an. Die
Einsatzmöglichkeit von Schulbüchern variiert fächerspezifisch und ist durch
die Schule zu bewerten und für den Unterricht freizugeben.

18. Wo wird der Akku des Tablets aufgeladen?
Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, ein betriebsbereites Tablet mit
in den Unterricht zu bringen. Dies setzt voraus, dass der Akku des Tablets in
aller Regel auch zu
Hause aufgeladen werden sollte. Das Aufladen im Schulbetrieb führt zu
Störungen im Unterricht und möglicherweise kann das Tablet während dem
Unterricht auch nicht genutzt
werden.

19. Sind die IT-Infrastrukturen (WLAN, Breitbandanbindung) an den
Schulen ausreichend?
Diverse Förderprogramme haben in den vergangenen Jahren zur
Verbesserung der Breitbandanbindung der Schulen beigetragen. Auch in den
kommenden Jahren wird es hier
zu weiteren Verbesserungen insbesondere in Hinblick auf eine
Glasfaseranbindung in die einzelnen Gebäude und Klassenräume kommen.
Die Verwaltung überprüft aktuell
kontinuierlich die Breitbandanbindung an den einzelnen Schulstandorten und
beauftragt die zurzeit bestmöglich zur Verfügung stehende Bandbreite. Die
notwendige WLAN-Infrastruktur wird in allen Schulen in der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz über Fördermittel aus dem „Digital Pakt Schule“ umgesetzt,
sodass entsprechend ausgebaute WLAN Netze zum Einsatz der digitalen
Endgeräte zur Verfügung stehen.

20. Warum werden die Tablets nicht aus den Mitteln des Digitalpaktes
bezahlt?
Das Förderprogramm „Digital Pakt Schule“ ist grundsätzlich für die Schaffung
und Erweiterung von digitalen Infrastrukturen an den Schulen vorgesehen. Die
Mittel aus dem Digitalpakt werden an den Schulen für die WLAN-Infrastruktur
und die entsprechenden Präsentationsmedien in den Unterrichtsräumen
benötigt. Für die digitalen Endgeräte wie Tablets oder Laptops steht nur ein
geringer Anteil der Förderung zur Verfügung. Aus
zusätzlichen Mitteln des „Sofortausstattungsprogramm“ wurden bereits Tablets
gekauft und standen während des „Homeschoolings“ den Schülerinnen und
Schülern zur Verfügung, die in ihrem Haushalt keine geeigneten Geräte zur
Verfügung hatten.
Diese mit Bundes- und Landesmitteln beschafften Tablets werden zukünftig für
die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich zur Verfügung stehen, die bereits
eine Bewilligung
einer unentgeltlichen Teilnahme an der Schulbuchausleihe vorweisen können.

21. Gibt es eine Möglichkeit Microsoft O365 zu nutzen?
Die Kreisverwaltung stellt für alle Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen
Schulen Lizenzen für Microsoft O365 bereit. Es handelt sich hierbei konkret
um Office 365 A3/A5 Student Use Benefit Lizenzen. Hierfür wird jeder
Schule eine sich an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler
ausgerichtete Anzahl an Lizenzen pseudonymisiert zur Verfügung gestellt. Für
eine entsprechende Verteilung der Lizenzen unter der Schülerschaft ist aus
Datenschutzgründen die Schule verantwortlich. Die Lizenz besteht aus einer
pseudonymisierten Mail-Adresse sowie einem Passwort und muss bei der
Anmeldung im Web oder an den iPads vom Nutzer eingegeben werden.“

22. Aus welchem Grund werden Apple iPads und keine anderen
Arbeitsgeräte beschafft?
Viele Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mayen-Koblenz sind bereits
„Medienkompetenzschulen“ und arbeiten seit einigen Jahren mit iPads. Die
Erfahrungen mit diesen Geräten sind durchweg positiv hinsichtlich der
Einsatzmöglichkeiten und der Stabilität der Geräte. Bei den Apple-Geräten
bestehen aktuell die besten Administrierungs- und Supportbedingungen für
große Gerätezahlen.

23. Was genau bedeutet "kostenlose Ausleihe aller vorhandenen iPads"?
Der Kreisausschuss hat am 28.04.2025 beschlossen, dass die vorhandenen iPads
ab Schuljahr 2025/2026 kostenlos an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden
sollen. Alle iPads, die sich aktuell im System der Tabletausleihe des Schulträgers
befinden, werden den Schülerinnen und Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das gilt sowohl für bereits ausgeliehene Geräte (also laufende Verträge), als auch für
noch ungenutzte Geräte im Depot.

24. Betrifft die neue Regelung auch bereits abgeschlossene Verträge mit
Gebühren?
Ja. Auch wenn Sie in der Vergangenheit mit uns eine Nutzungsvereinbarung für die
Tabletausleihe gegen Gebühr abgeschlossen haben, wird ab dem Schuljahr 2025/26
keine weitere Zahlung mehr fällig. Die laufenden Verträge behalten ihre Gültigkeit, es
wird lediglich auf die restlichen Gebühren verzichtet. Eine separate
Vertragsänderung ist nicht notwendig.

25. Werden bereits gezahlte Nutzungsgebühren rückerstattet?
Nein. Bereits gezahlte Beiträge decken die bisherigen Nutzungszeiträume ab und
werden daher nicht erstattet. Die neue Regelung greift nur für die Zeit ab dem
Schuljahr 2025/26.

26. Werden auch künftige neue angeschaffte iPads kostenlos ausgeliehen?
Diese Regelung bezieht sich nur auf alle Geräte, die derzeit im System der
Tabletausleihe vorhanden sind (sowohl ausgeliehene als auch im
Depot gelagerte iPads). Zukünftig angeschaffte iPads (z. B. ab 10. oder 11. Serie)
werden voraussichtlich erneut gegen eine Nutzungsgebühr ausgeliehen.

27. Wer bekommt ein iPad kostenlos?
Alle Schüler*innen, für die ein schulischer Bedarf besteht.
Vorrang haben die Schüler der Tabletklassen und Pilotschulen mit digitalem
Schulbuchkonzept.

28. Bekommen Schülerinnen und Schüler automatisch ein Gerät oder muss
man es bestellen?
Alle Eltern der obengenannten Schüler*innen, die an der Tabletausleihe teilnehmen
möchten, müssen unter www.tabletausleihe.kvmyk.de ein iPad bestellen. Wenn Ihr
Kind bereits ein Gerät bei uns bestellt und erhalten hat, dann ist eine neue
Bestellung nicht mehr notwendig. Es wird dann ein Leihvertrag mit Ihnen
abgeschlossen. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Daten (wie E-Mail-Adresse,
Anschriften usw.) aktuell sind:
(https://tabletausleihe.kvmyk.de/Formular/cmx62c554bad2da2.html).

29. Wie lange kann mein Kind das iPad behalten?
Die iPads, die im Rahmen der Ausleihe zur Verfügung gestellt werden, sind in der
Regel für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren
vorgesehen. Nach Ablauf dieser Zeit muss das Gerät wieder an die Schule
zurückgegeben werden, wobei dafür ein Rückgabeschein notwendig ist, den Sie
unter https://tabletausleihe.kvmyk.de/Formular/cmx62b56cc46bb82.html
erstellen und unterschreiben können. Sie müssen diesen zusammen mit dem Gerät,
dem Ladegerät und der Verpackung in der Schule abgeben. Nach der Rückgabe
des Geräts bekommen Sie eine Rücknahmequittung per E-Mail.

30. Was passiert, wenn mein Kind vor Ablauf der 4 Jahre die Schule verlässt?
In diesen Fällen gilt folgende Vereinbarung:
- Bei einem Schulwechsel innerhalb des Landkreises (zum Beispiel
der Wechsel zu einer anderen weiterführenden Schule):
Das iPad kann entweder zurückgegeben oder in der neuen
Schule weiterverwendet werden. Nutzen Sie dafür bitte die Homepage des
Portals zur Tabletausleihe:
https://tabletausleihe.kvmyk.de/Formular/cmx62c554bad2da2.html
Nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir die
Nutzung fortführen oder den Vertrag anpassen können.
- Bei einem Schulwechsel außerhalb des Landkreises oder bei Abgang:
- Für die Teilnehmer, die kostenlos an der Tabletausleihe
teilgenommen haben:
Das Gerät muss in der Schule zurückgeben werden. Nutzen Sie
dafür bitte die Homepage des Portals zur Tabletausleihe:
https://tabletausleihe.kvmyk.de/Formular/cmx62c554bad2da2.html
- Für die Teilnehmer, die gegen Gebühr an der Tabletausleihe
teilgenommen haben:
Das Gerät kann entweder zurückgegeben oder nach vier Jahre übereignet
werden.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

31. Was passiert bei Verlust oder Beschädigung des iPads?
Bei normalem Gebrauch wird kein Schadensersatz verlangt. Bei grober
Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung wird kein Ersatzgerät gestellt. Die
Familie muss dann selbst für ein Ersatzgerät sorgen.

32. Wo kann ich einsehen, ob digitale Schulbücher in meiner Schulbuchliste
aufgeführt sind?
Im Elternportal der Schulbuchausleihe. Falls von den Schulen die ausgewählten und
verbindlich im Unterricht zu verwendendem digitalen Lernmittel in die Schulbuchliste
der betreffenden Jahrgangsstufe im Schulportal aufgenommen wird, können Sie im
Elternportal die digitalen Schulbücher einsehen und eventuell bestellen.

33. Wo kann man die digitalen Schulbücher von der Schulbuchausleihe mit
dem iPad der Tabletausleihe nutzen?
Im Digitalen Bücherregal. Das Digitale Bücherregal ist eine Webanwendung, in der
mir ONLINE meine von der Schule zugeordneten digitalen Lernmittel angezeigt
werden.

34. Wie komme ich ins Digitale Bücherregal?
- Ich rufe die Internetseite Bildungsportal RLP auf
www.bildungsportal.rlp.de/login
- Ich melde mich mit meinen persönlichen Benutzerdaten an,
die ich von der Schule bekommen habe
- WICHTIG: Ich muss NICHT den Button „Ich habe einen
Freischaltcode“ anklicken, da ich keinen Schulcampus RLP Freischaltcode
habe!
- Ich klicke auf die Kachel „Digitales Bücherregal“.
- Bei der ersten Anmeldung im Digitalen Bücherregal muss ich
meinen zwölfstelligen Freischaltcode aus dem Schulbuchausleihe (ohne
Bindestrich) und mein Geburtsdatum eingeben.
- Den Freischaltcode erhalte ich von der Lehrkraft, die gemeinsam mit
mir die Erstanmeldung im Digitalen Bücherregal durchführt.
- Nach der ersten Anmeldung im Digitalen Bücherregal werden mir meine
digitalen Lernmittel spätestens 2 Tage danach angezeigt. Klicke ich auf ein
Lernmittel, kann ich mit dem digitalen Lernmittel arbeiten.

35. Was muss ich tun, wenn etwas mit dem Digitalen Bücherregal nicht klappt?
Ich informiere die unterrichtende Lehrkraft, wenn:
- ich keine Benutzerdaten habe,
- ich nicht den Freischaltcode für die Schulbuchausleihe habe,
- ich mich im Bildungsportal RLP nicht anmelden kann,
- mir keine, die falschen, nicht alle oder ausgegraute digitale Lernmittel
angezeigt werden.
Anleitung zur Offline-Nutzung digitaler Lernmittel
Hier können Sie sich die Anleitung zur „Offline-Nutzung digitaler Lernmittel“
herunterladen:
https://bildung.rlp.de/fileadmin/user_upload/lmf-online.rlp.de/Kompendium/Schulartspezifische_Regelungen_Pilotschulen__Digitales_Buecherregal/2025-02-07_DBR_-_Offline_User_Dokumentation.pdf

36. An wen kann ich mich wenden, wenn es um die Tabletausleihe geht?
Betreffend organisatorische Angelegenheiten:
Herr Alireza Zahedi, alireza.zahedi@kvmyk.de
Für die Bestellungen: Frau Nadine Schrömges, tabletausleihe@kvmyk.de